31. Juli 2026
Kommunalaufsichtliche Beschwerde i. S. Hochwasserschutz an der unteren Glenne
Nach Abschluss des aufsichtsrechtlichen Verfahrens beim Kreis Warendorf liegt das finanzielle und rechtliche Fundament des „vorübergehenden Konzepts an der Glenne“ nun transparent auf dem Tisch.
Da von Seiten der Gemeindeverwaltung fälschlicherweise von einer „vollumfänglichen Bestätigung“ gesprochen wird, stellen wir hiermit den offiziellen Fakten-Check zu den Ergebnissen der Prüfung vor.
Die Kommunalaufsicht hat schriftlich bestätigt, dass es sich um eine rein freiwillige Finanz-Zusage der Gemeinde Wadersloh handelt, deren kaufmännische Wirtschaftlichkeit von der Aufsichtsbehörde überhaupt nicht geprüft wurde.
Die detaillierte Stellungnahme unserer Initiative ZIN19 zu den haushaltspolitischen und demokratischen Folgen dieser Entscheidung finden Sie hier.
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Wir haben vom Kreis Warendorf eine Antwort zu unserer Beschwerde erhalten.
Und wir haben dazu eine Pressemitteilung abgegeben!

(Bild KI-generiert)
Heute (9.7.2026) haben wir den Landrat des Kreises Warendorf angeschrieben und eine kommunalaufsichtsrechtliche Beschwerde eingereicht, wegen Verletzung des Grundsatzes der Öffentlichkeit (§ 48 Abs. 2 GO NRW) sowie schwerer haushaltsrechtlicher und formaler Mängel durch die Gemeinde Wadersloh.
Hier geht es zum Schriftverkehr
Wir haben den unseren Bürgermeister und den Rat der Gemeinde Wadersloh angeschrieben:
Rüge, eine Vereinbarung zu den Instandhaltungskosten der Glennedeichanlagen mit der Stadt Lippstadt ohne Ratsbeschluss abgeschlossen zu haben.
Antrag nach §26 GO-NRW die Instandhaltungskosten/Pflegekosten der Glennedeiche im Rat der Gemeinde neu zu besprechen.
Hier geht es zum Anschreiben.
Der Patriot aus Lippstadt hat am 21. April 2026 einen ausführlichen Artikel zu diesem Thema veröffentlicht.
Vielen Dank an Herrn Puls!