Warum intereressiert sich die Gemeindeprüfungsanstalt für den Schulentwicklungsplan Wadersloh ?

Die Gemeindeprüfungsanstalt in NRW überprüft das rechtmäßige, sachgerechte und wirtschaftliche Handeln der Kommunen des Landes NRW.

Der Schulentwicklungsplan wurde erst am 19.4.2021 verabschiedet, obwohl die Gemeindeprüfungsanstalt bereits im Jahre 2017 im Rahmen  der „Überörtlichen Überprüfung“ die Empfehlung ausgesprochen hat, einen Schulentwicklungsplan zu erarbeiten.

Wir haben nachgefasst!

Das Fehlen von Räumlichkeiten in der Grundschule in Liesborn hat gem. Niederschrift der HA 04/21 vom 24.3.2021 Teile des Rates erstaunt. Das RM Goß fragt, ob dieses Fehlen mit der Abgabe von Räumlichkeiten an die Kita zu erklären sei.

Herr Ahlke teilte mit, dass sich die Gemeindeprüfungsanstalt seit über 10 Jahren immer wieder mit dem Thema Raumbestand in den Schulen beschäftigt habe. Für den Standort Liesborn sei man zu dem Ergebnis gekommen, dass der Raumbestand zu groß sei. (Siehe Protokoll)

 

Aufklärung bringt unser Schreiben vom 20.12.2021, gerichtet an die Gemeinde Wadersloh.

 

 

Schulentwicklungsplan der Gemeinde Wadersloh

22.12.2021

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Thegelkamp,

sehr geehrte Damen und Herrn des  Rates der Gemeinde Wadersloh,

 

dieses Schreiben bezieht sich auf ein Schreiben des Herrn Richard Streffing, in dem er die Gemeinde Wadersloh im Februar  2019 aufforderte, einen Schulentwicklungsplan aufzustellen. Erst am 19.4.2021 wurde dieser Plan im Rat verabschiedet.

 

Das Fehlen von Räumlichkeiten in der Grundschule in Liesborn hat gem. Niederschrift der HA 04/21 vom 24.3.2021 Teile des Rates erstaunt.

 

Das RM Goß fragt, ob dieses Fehlen mit der Abgabe von Räumlichkeiten an die Kita zu erklären sei.

 

Herr Ahlke teilte mit, dass sich die Gemeindeprüfungsanstalt seit über 10 Jahren immer wieder mit dem Thema Raumbestand in den Schulen beschäftigt habe. Für den Standort Liesborn sei man zu dem Ergebnis gekommen, dass der Raumbestand zu groß sei. (Siehe Protokoll)

 

Diese Aussage  haben wir kritisch gesehen  und deshalb mit der Gemeindeprüfungsanstalt NRW ein Gespräch geführt.

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Wichtige Kernaussagen waren:

 

Im Intervall von fünf Jahren wird geprüft. Die letzte Prüfung erfolgte 2017.

 

Die „überörtliche Prüfung“ wird auf unserer Internetseite www.gpaNRW.de eingestellt.

 

Überprüft wird das rechtmäßige, sachgerechte und wirtschaftliche Handeln der Kommunen des Landes NRW.

 

Die Gemeindeprüfungsanstalt erteilt Handlungsempfehlungen, trifft keine Entscheidungen.

 

In der Causa „Raumbestand OGS“ hat es mit der Gemeinde Wadersloh keine separaten Gespräche gegeben.

 

Aber die Handlungsempfehlung der Gemeindeprüfungsanstalt zum Raumbedarf der OGS gemäß Prüfbericht 2017 lautet:

 

„Damit die Gemeinde rechtzeitig auf Entwicklungen reagieren kann, sollten niederschwellige Controlling-Instrumente eingesetzt werden. Als Grundlage für die künftigen Planungen sollte ein Schulentwicklungsplan erarbeitet werden. Mit dieser können auch die zukünftig benötigten Gebäudeflächen besser eingeschätzt werden.“

 

Fazit:

Bereits 2017 wurde durch die Gemeindeprüfungsanstalt die Empfehlung ausgesprochen, einen Schulentwicklungsplan zu erarbeiten. Leider wurde diese Empfehlung von den Verantwortlichen  nicht umgesetzt.

 

Die Folgen/Lasten haben jetzt die Kinder zu tragen!

 

Wer trotz qualifizierter Hinweise keine Instrumente für eine Zukunftsbetrachtung vorhält, verschläft die Zeit!

Es stellt sich die Frage, warum die Verwaltungsvertreter nicht offen über solche Versäumnisse in den Ratssitzungen berichten, weil nur durch erkannte und aufgedeckte Fehler Lehren für die Zukunft gezogen werden können.

 

Die nächste Prüfung der Gemeindeprüfungsanstalt in 2022 sehen wir mit großem Interesse entgegen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

ZIN 19
Richard Streffing
Rudolf Hoberg
Wolfgang Kißler
Günther Petermeier
Paul Plümpe

 

29.12.2021

Bizarre Vorgehensweise des Bürgermeisters!

Unser Bürgermeister Christian Thegelkamp hat an die Fraktionsvorsitzenden eine Stellungnahme der Verwaltung  auf unser Schreiben abgegeben. ZIN 19 wurde in Cc gesetzt.

Diese Stellungnahme der Verwaltung zum Thema „Schulentwicklungsplan der Gemeinde Wadersloh“, gegenüber den Fraktionsvorsitzenden,  wurde zurückgerufen.

Die große Frage für uns:  Warum?

Welche Beweggründe gibt es für diese Vorgehensweise?

 

Sollen die Ratsmitglieder nicht sachgerecht informiert werden?

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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