Gelbe-Säcke-Protest
Seit einigen Monaten haben Bürger der Gemeinde Wadersloh Probleme mit dem Abholen der gelben Säcke. Insbesondere sind die Außenbezirke davon betroffen. Die gelben Säcke stapeln sich in der Regel über zwei bis drei Abholperioden an den Straßenrändern. Das hat dann zur Folge, dass die Säcke nach einiger Zeit nicht nur aufgerissen werden (Tiere, Wind) und der verstreute Inhalt danach mühselig wieder eingesammelt werden muss, sondern mitunter auch die Verkehrssicherheit beeinträchtigt wird.
Es ist nicht davon auszugehen, dass dieser Umstand mutwillig herbeigeführt wurde. Daraus folgert, es muss ein vorher nicht kalkulierter Umstand eingetreten sein, der dieses Ärgernis verursacht. Auch hier gilt, Unwissen ebnet den Weg für wilde Spekulationen, zumal für die Bürger keine Informationen fließen bzw. geflossen sind.
Um die Situation richtig einschätzen zu können, ist zu recherchieren, warum dieser Umstand eingetreten ist und wann wieder mit normalen Abholzyklen zu rechnen ist. Das Ergebnis entsprechend publiziert, würde so manchen Ärger nicht aufkommen lassen.
Nach § 6 Abs. 2 der „Hauptsatzung der Gemeinde Wadersloh in der Fassung vom 5.4.2017“ ist festgehalten, wie Anregungen und Beschwerden von der Gemeinde zu behandeln sind. Es heißt: Anregungen und Beschwerden, die nicht in den Aufgabenbereich der Gemeinde Wadersloh fallen, sind vom Bürgermeister an die zuständige Stelle weiterzuleiten. Der Antragsteller ist hierüber zu unterrichten.
In Kenntnis der vorhandenen Abfallbeseitigungsproblematik der Gemeinde Wadersloh hätten drei vor dem Rathaus abgelegte gelbe Säcke auch als Anregung oder als Beschwerde aufgefasst werden können.
Wir hätten es uns auch gewünscht, dass unser Bürgermeister sich mit den anderen Bürgermeistern des Kreises Warendorf zusammengesetzt hätte, um Lösungsmöglichkeiten gemeinsam mit der Fa. Tönsmeier zu suchen. Schließlich besteht dieses Problem nicht nur in Wadersloh, sondern im gesamten Kreis Warendorf.
Aus der Zeitung war auch zu ersehen, dass entgegen bisheriger Aussagen des Bürgermeisters schon die Gemeinde Wadersloh die Möglichkeit hatte, diesen Missstand zu beseitigen. Es wäre sinnvoller gewesen, hier aktiv die „Ersatzvornahme“ umzusetzen.
Die ZIN19 Gruppe empfiehlt dem Bürgermeister der Gemeinde Wadersloh auf der Grundlage des § 6, Abs. 2 der Hauptsatzung, sich dieser Angelegenheit anzunehmen und die Antragsteller hierüber zu unterrichten. Wichtig erscheint uns auch, ein Anregungs-und Beschwerdemanagement für die Gemeinde Wadersloh aufzubauen.
ZIN 19
Wolfgang Kißler
Richard Streffing