Hier unserer Antrag aus dem Jahr 2019, zur Prüfung einer ggf. vorhandenen Denkmal-Unterschutzstellung, an den LWL.
Kulturtechnisches Wasserwerk an der Glenne!
16. Juni 2023
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Keine Denkmal-Unterschutzstellung?
Kulturtechnisches Wasserwerk an der Glenne! Nach den Europäischen Wasserrichtlinien erfüllt dieses Bauwerk alle Kriterien zur Beurteilung kulturhistorischer Bedeutung mit den Noten „sehr gut“ und „gut“.
Ein Grund für ZIN 19 dieses sehr seltene kulturtechnische Wasserbauwerk in unserer Gemeinde unter Dankmalschutz zu stellen.
Wir haben den Antrag bereits am 4.11.2019 gestellt. Da wir bisher keine Antwort erhalten haben, haben wir im Februar 2022 nachgefasst. Im folgenden finden Sie unseren Antrag und unsere aktuelle Nachfrage.
Kulturtechnisches Wasserwerk an der Glenne!
Nachfrage an den LWL zu unserem Antrag
Wir haben noch keine Antwort zu unserem Antrag erhalten. Was tun wir? Wir fragen nach und haben ein Schreiben auf den „Weg“ gebracht.
Einschätzung zum Denkmalwert der Gemeinde Wadersloh
Das Antwortschreiben der Gemeinde Wadersloh vom 20.4.2022 zur Einschätzung zum Denkmalwert.
Schreiben der Gemeinde Wadersloh Untere Denkmalbehörde vom 20.4.2022
Einschätzung zum Denkmalwert liegt vor!
Der Landschaftsverband hat im April 2022 die Prüfung abgeschlossen und der Gemeinde Wadersloh „Unteren Denkmalbehörde“ zur Entscheidung vorgelegt. Wir sollten zeitnah informiert werden.
Mit Schreiben vom 20.4.2022 hat uns die Gemeinde Wadersloh die Einschätzung und die Beurteilung des LWL mitgeteilt.
Gewundert haben wir uns, dass der Landschaftsverband die Funktionsweise des Poldergebietes mit ihren Vorflutgräben und das Abpumpen des Wassers, ab einer bestimmten Höhe in die Glenne, nicht verstanden hat.
Erstaunt waren wir, dass die Gemeinde Wadersloh, Untere Denkmalbehörde, diese Tatsachenverdrehung kommentarlos akzeptiert hat. Schließlich liegt die Entscheidung hinsichtlich der Unterstellung bei der Gemeinde Wadersloh.
Uns wurde vermittelt, dass bei der Besichtigung der Wehranlage, ZIN19 ebenfalls anwesend sein soll.
Zu diesem Besichtigungstermin wurden wir nicht eingeladen. Hier ergibt sich die Frage: Warum wurde ZIN19 ausgeladen? Es wäre für uns leicht und einfach gewesen, die Wirkungsweise der Wehranlage und des gesamten Poldergebietes zu erläutern.
Von der Gemeinde Wadersloh erhielten wir lediglich die Ausführungen des Denkmalamtes.
Wir haben mit unserem Schreiben vom 3.8.2022 nachgefasst.
Gemeinde Wadersloh
Herrn Bürgermeister
Christian Thegelkamp und
Herrn Andreas Tönnies
Postfach 1140
59321 Wadersloh
Wadersloh, 03.08.2022
Einschätzung zum Denkmalwert gem. § 2 DSchG NRW für das Objekt:
Glenne-Wehr mit wasserbautechnischen Anlagen des Poldergebietes in Wadersloh
Sehr geehrter Herr Thegelkamp,
sehr geehrter Herr Tönnies,
mit Schreiben vom 04.11.2019 haben wir den Landschaftsverband Westfalen-Lippe angeschrieben mit der Bitte, eine Prüfung des kulturtechnischen Wasserbauwerkes an der Glenne hinsichtlich einer Denkmal-Unterschutzstellung vorzunehmen. Als Untere Denkmalbehörde wurde die Gemeinde Wadersloh sofort von der LWL-Denkmalpflege über unser Anliegen informiert.
Mit Ihrem Schreiben vom 20.04.2022 haben Sie uns die Einschätzung des Landschaftsverbandes, Frau Reck, mitgeteilt. Mit Verwunderung haben wir gelesen, dass das Wasser der Glenne in ein betoniertes Kreuzungsbauwerk gepumpt wird, um von dort aus – auf unterschiedlichen Niveaustufen – in die Vorflutgräben abzufließen.
Tatsache ist, dass das Wasser aus den Vorflutgräben ab einer bestimmten Höhe in die Glenne abgepumpt wird, damit eine Vernässung der Flächen vermieden wird.
Wir sind erstaunt, dass Sie als Untere Denkmalbehörde diese Tatsachenverdrehung kommentarlos akzeptiert haben.
Es wäre Aufgabe der Unteren Denkmalbehörde in Wadersloh gewesen, den LWL auf diesen gravierenden Fehler hinzuweisen. Evtl. wäre der Landschaftsverband zu einer anderen Beurteilung gelangt.
In Ihrem Schreiben teilten Sie uns mit, dass Frau Reck für weitere Fragen zur Verfügung steht. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass uns der LWL schriftlich mitgeteilt hat, dass wir uns bei Anfragen direkt an die “ Untere Denkmalbehörde“ in Wadersloh wenden sollen.
Ferner wurde uns mitgeteilt, dass die von uns angeregte Prüfung der Wasserbau-technischen Anlagen an der Glenne von Seiten der LWL-Denkmalpflege, Land-schafts- und Baukultur in Westfalen mittlerweile (April 2022 nach knapp drei Jahren) abgeschlossen wurde. Das Ergebnis der Prüfung durch den LWL liegt der Unteren Denkmalbehörde Wadersloh zur Entscheidung vor und wird uns sicherlich von Ihnen zeitnah übermittelt. Eine Entscheidung liegt uns nicht vor.
Die Ratsmitglieder haben über unsere Anregung/Antrag zu entscheiden. Wir können nicht beurteilen, ob die Ratsmitglieder informiert worden sind.
Aus diesem Grunde bitten wir Sie, sich mit unserer Anregung/ unserem Antrag auseinander zu setzen und uns das Ergebnis schriftlich mitzuteilen.
Mit freundlichen Grüßen
ZIN 19
Richard Streffing
Günther Petermeier
Rudolf Hoberg
Wolfgang Kißler
Paul Plümpe
Antwort auf das Schreiben der Gemeinde "von weiteren Rückfragen abzusehen"
Was tun wir? Mit Schreiben vom 27. Januar 2023 haben wir unsere Gemeinde auf Unzulänglichkeiten, fehlende Zuständigkeit und gravierende Fehler aufmerksam gemacht.
Wir haben um Klarstellung gebeten. Hier unsere E-Mail im Wortlaut:
Von: Günther Petermeier
Gesendet: Freitag, 27. Januar 2023 10:21
An: Christian Thegelkamp; Andreas Tönnies; Beate Sudkamp
Cc: RudiL-Hy; Klaus Grothues; Anne Claßen; Heino Teckentrup; Oliver Weinekötter
Betreff: ZIN 19, Antrag auf Denkmalschutz
Unser Antrag vom 04. Nov. 2019 das Poldergebiet sowie das dazugehörige Pump- und Schöpfwerk an der Glenne unter Denkmalschutz zu stellen.
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Thegelkamp,
sehr verehrte Frau Sudkamp,
sehr geehrter Herr Tönnies,
sehr geehrte Fraktionsvorsitzende unserer Gemeinde.
Obigen Antrag haben wir in damaliger Unkenntnis an das Denkmalamt beim Landschaftsverband Westfalen Lippe gestellt. Diese Behörde nahm den Antrag an und forderte weitere Unterlagen von uns an, die wir unverzüglich nachreichten.
Der LWL leitete diese Unterlagen dann an Ihre Behörde weiter, da sie als Untere Denkmalbehörde hierfür zuständig waren.
Die Zuständigkeit wurde dann hin- und her verwiesen, bis uns schließlich der LWL am 16. Dez. 2022 endgültig mitteilte, dass die Untere Denkmalbehörde die Entscheidung über die Eintragung von denkmalwerten Bauten und Anlagen in die Denkmalliste unter Beteiligung der Denkmalbehörde des LWL an diesem Verfahren trifft.
Am 20. April 2022 erhielten wir dann von Ihrer Behörde die abschließende Einschätzung des LWL nach einem Ortstermin.
Dieser Einschätzung lag allerdings ein gravierender Fehler zu Grunde, da lt. diesem Schreiben festgestellt wurde, dass das Wasser in unserer Gemeinde rückwärts fließt.Über diesen Fehler haben wir Sie umgehend informiert.
Außerdem wurde das Poldergebiet nicht mit in die Bewertung eingeschlossen, was aber ebenfalls in unserem Antrag gestellt wurde.
Hierzu erhielten wir weder von Ihnen noch vom LWL eine Antwort.
Wir stellen hiermit die Fragen, warum die Verwaltung der Gemeinde Wadersloh den Ihnen vorliegenden Antrag vollkommen ignoriert hat, die fehlerhafte Einschätzung übernommen, und mehr als drei Jahre untätig geblieben ist.
Aus welchem Grund setzen Sie sich über geltendes Recht hinweg, Anträge und Eingaben von Bürgern zu ignorieren und zu übergehen und nicht in den Rat einzubringen?
Wir fordern hiermit nochmals, Anträge sach- und formgerecht zu bearbeiten und den Antragstellern ihre Fragen zu beantworten.
Mit freundlichen Grüßen
Für ZIN 19
Günther Petermeier
Antwort der Gemeinde
Eine Antwort auf unser Schreiben vom 27. Januar haben wir am 21.2.2023 erhalten.
Hier das Antwortschreiben zur Ansicht.
Ihre Bitte "von weiteren Rückfragen abzusehen" Unsere Erkenntnis!
Wir lassen uns nicht vorführen!
Wenn gute Argumente und Wahrheiten keine Beachtung finden, falsch dargestellt werden und auf einer solchen Grundlage Entscheidungen fallen, geht es nicht mehr um Meinungsvielfalt und um das Bedienen von demokratischen Prozessen. Dann geht es um das bewusste torpetieren von Bürgerbeteiligung, was schnell in ein Abgleiten von autokratisch herbeigeführten Entscheidungen münden kann.
Wir schauen mit Sorge auf diese Entwicklung!
Unseren Antrag hat die Glockeredaktion zum Anlass genommen, zu eruieren und bei uns nachzufragen!
Die Glockeredaktion hat unser Thema : „Denkmalunterstellung Poldergebiet und technische Anlagen“ als relevant eingestuft. Anlass für die Redaktion, sich schlau zu machen. Grundlage war unsere Internetseite und ein gemeinsames Gespräch.
Die Glocke hat ausführlich berichtet. Wir sind dankbar für die Veröffentlichung, denn wichtig für uns ist, dass Meinungsvielfalt, Pressefreiheit, Einstellungen und Einschätzungen zu Themen öffentlich gemacht werden.
Ein wichtiger Baustein unserer Demokratie!
Danke auch für postive Beiträge, die wir aus verschiedenen Gesprächen erfahren durften.
Hier die Berichte aus der Glocke:
23-06-01_die-glocke_ablehnung-von-antrag
23-06-01_die-glocke_bei-kommunikation-traege